KFO
Die Bezeichnung KFO steht als Abkürzung für Kieferorthopädie und ist unter Umständen als Bestandteil eines BEL II Formulars enthalten. Bei unseren BEL II Rückseiten für unsere Auftragscheinsätze haben Sie jeweils die Wahl zwischen einer BEL II VErsion mit und ohne KFO Sektion. Bei Bedarf können hier entsprechende Leistungen aus dem Bereich der Kieferorthopädie dokumentiert werden. Der Bereich Kieferorthopädie deckt grundsätzlich die Diagnose und entprechende Behandlung von Anomalien wie z.B. Fehlstellungen im Kiefer- und Gesichtsbereich ab.
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